Grabmalantrag

Hinweis zum Grabmalaantrag

Unsere Kreuze sind nicht nur ein Übergangszeichen, sondern können dauerhaft als Grabmal bestehen bleiben. In vielen Städten und Gemeinden wurde ihre Verwendung bereits genehmigungsfrei akzeptiert – oft, weil sie sich harmonisch ins Friedhofsbild einfügen und kaum als metallisches Material erkennbar sind.

Da Regelungen je nach Kommune unterschiedlich sind, empfehlen wir dennoch, sich vorab kurz beim zuständigen Friedhofsamt zu erkundigen oder den Grabmalaantrag einzureichen. Gern unterstützen wir Sie dabei – unkompliziert und ohne Mehraufwand.

Laden Sie sich den Grabmalantrag für Sargkreuze als editierbare PDF-Datei herunter:

Laden Sie sich den Grabmalantrag für Urnenkreuze als editierbare PDF-Datei herunter: